Das KRITIS-Dachgesetz (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen) wurde am 29. Januar 2026 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Damit verfügt Deutschland erstmals über einen einheitlichen, sektorübergreifenden Rechtsrahmen zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen (KRITIS).
Ziel des Gesetzes ist es, Betreiber kritischer Einrichtungen systematisch widerstandsfähiger gegenüber Störungen, Ausfällen und Krisenszenarien zu machen. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht nur technische Schutzmaßnahmen, sondern insbesondere organisatorische, strukturelle und operative Vorkehrungen.
Das KRITIS-Dachgesetz verpflichtet betroffene Organisationen unter anderem dazu, Risiken zu identifizieren, Resilienzmaßnahmen zu planen und Zuständigkeiten sowie Entscheidungsprozesse für den Krisenfall klar zu regeln. Betroffen sind zentrale Sektoren wie unter anderem Energie, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen sowie staatliche und kommunale Einrichtungen.
Zu den wesentlichen Elementen des Gesetzes gehören:
Durch diese und weitere Vorgaben soll das Gesetz eine rasche Reaktion auf Angriffe oder Störungen ermöglichen und somit die Versorgungssicherheit sowie die Widerstandsfähigkeit Deutschlands gegenüber Angriffen auf kritische Versorgungsstrukturen gewährleisten. Das übergeordnete Ziel ist es, Ausfälle kritischer Infrastrukturen zu minimieren und die Resilienz der Gesellschaft gegen Krisen und Angriffe zu stärken.
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